United Amateur Powerlifter
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( Auszug aus dem Regelbuch )

Heberbekleidung und Ausrüstungsgegenstände

1. DER HEBERANZUG

Der Anzug muss ein auf die individuelle Körpergröße angepasstes Kleidungsstück sein. Er kann aus mehreren Lagen oder Schichten beliebiger Stärke bestehen, muss aber als Ganzes ein Bestandteil sein. Die Träger müssen während des Versuches über der Schulter getragen werden. Der Anzug kann jede gewünschte Farbe oder Farben haben. Die Beinlänge darf nicht über die Mitte des Oberschenkels ( gemessen zwischen Schritt und Kniekehle ) hinausragen. Frauen können ein einteiliger Dress, vergleichbar mit dem Design des Heberanzuges, tragen. Trikots mit Ärmel oder hochgeschnittener Beinlinie sind verboten.

2. UNTERHEMD

Ein Unterhemd, dass im Schnitt einem T-Shirt gleicht, mit oder ohne Ärmel, kann unter dem Heberanzug getragen werden. Es muss ein einzelnes Stoffkleidungsstück sein. Das Shirt kann aus mehreren Lagen bestehen, muss aber als Ganzes ein Teil sein. Die Dicke darf nicht die natürliche Körpermuskulatur vergrößern, verstärken oder erhöhen. Die Ärmel dürfen nicht über den Ellbogen hinausragen. Das Unterhemd kann jede beliebige Farbe haben, oder auch verschiedenfarbig sein. Es darf aber nichts dargestellt werden, das anstößig ist oder den Geist des Wettkampfes beleidigt. 

3. UNTERHOSEN

Eine Unterhose oder Powerhose von beliebigem Design kann getragen werden. Voraussetzung ist nur, dass der Hosenbund nicht über die Mitte des Torso hinaufreicht. Die Unterhose muss ein einzelnes Stoffkleidungsstück sein. Sie kann aus mehreren Schichten oder Lagen bestehen, muss aber als Ganzes ein Teil sein. Sportliche Hilfen unter der Hose sind erlaubt.

4. SOCKEN

Wenn Socken getragen werden, dürfen sie nicht über die Knie reichen, die Kniebandagen oder die Schienbeinschützer berühren. Strümpfe die über das ganze Bein gehen, Strumpfhosen oder Hosen sind nicht erlaubt.

5. SPEZIELLE FAKTOREN

Frauen dürfen zusätzlich schützende Unterhosen oder Slips tragen. Frauen dürfen während der Versuche einen BH tragen, vorausgesetzt er enthält keine speziellen Unterstützungen. Die Verwendung von Tampons, Binden oder ähnlichem, dem Schutz der Frauenhygiene dienende Artikel, sind erlaubt. Schienbeinschützer aus Stoff oder Plastik, die vom Knöchelgelenk bis zum Patellasehnenansatz reichen, dürfen beim Kreuzheben verwendet werden.

6. GÜRTEL

Der Wettkämpfer kann einen Gürtel verwenden, der an der Außenseite des Hebeanzuges getragen werden muss.

Material und Aufbau:

a. Der Hauptteil des Gürtels soll aus Leder, Stoff, Vinyl oder Nylon bestehen, werden diese Materialien mehrlagig verwendet, müssen sie zusammengenäht oder geklebt sein. Außer den unten angeführten, dürfen sich keine Metallteile am Gürtel befinden.

b. Es darf sich keine zusätzliche Polsterung, Verstärkung oder sonstige Unterstützung egal welchen Materials, innerhalb der Schichten oder an der Oberfläche des Gürtels befinden.

c. Eine Metallschnalle soll mit Hilfe von Beschlagnägel und/oder Nähten am Ende des Gürtels befestigt sein. Dies sind die einzigen Metallteile, die verwendet werden dürfen. Weiteres sind aufblasbare Bestandteile im oder auf dem Gürtel verboten.

d. Eine Leder-, Stoff-, Vinyl- oder Nylonschlaufe soll in der Nähe der Metallschnalle mit Hilfe von Beschlagnägel oder Nähten befestigt werden.
e. Der Name, die Nation und der Verein des Wettkämpfers darf an der Außenseite des Gürtels aufscheinen.

f. Ein - oder Zweizackengürtel, genauso wie eine Hebelmechanikverschlußvorrichtung darf verwendet werden.

7. ABMESSUNGEN

a. Die Breite des Gürtels darf maximal 10 cm betragen.

b. Entlang der Hauptlänge darf die Dicke des Gürtels maximal 13 mm betragen.

8. SCHUHWERK

Solides Schuhwerk soll auf der Bühne getragen werden, nur Socken sind nicht gestattet. Metallabsätze oder Nägel sind ebenfalls nicht gestattet.

9. BANDAGEN

Sie sollen aus einem elastischen Gewebe bestehen, der aus Baumwolle, Polyester, Sanitätskrepp oder aus einer Kombination dieser Materialien hergestellt wurde. Bandagen aus Gummi oder Gummiersatz sind nicht erlaubt.

Bandagen dürfen wie folgt verwendet werden:

a. Handgelenksbandagen dürfen 8 cm breit und 1 m lang sein, oder als Alternative kann eine elastische Binde mit nicht mehr als 10 cm Breite getragen werden. Eine Kombination der Beiden ist nicht erlaubt. Sollten es Handgelenksbandagen im „Wickelstil“ sein, so ist eine Daumenschlaufe und ein Klettverschluß zur Sicherung gestattet.
Bei Verwendung darf die Bandage nicht mehr als 10 cm unter und 2 cm über das Zentrum des Handgelenks hinausragen. Die insgesamte Wickelbreite darf 12 cm nicht überschreiten.

b. Kniebandagen dürfen 2,5 m lang und 8 cm breit sein, als Alternative kann ein Kniestrumpf mit nicht mehr als 20 cm Länge getragen werden. Eine Kombination beider ist nicht erlaubt. Die Kniebandage darf nicht mehr als 15 cm oberhalb und 15 cm unterhalb des Kniegelenks gewickelt werden. Insgesamt sind 30 cm erlaubt, wobei aber weder der Heberanzug noch die Socken von der Bandage berührt werden darf.

c. Ellbogenbandagen dürfen nur während des Kniebeugebewerbes verwendet werden. Sie dürfen nur den allgemeinen Ellbogenbereich abdecken, und sich nicht bis zum Handgelenk oder zur Schulter erstrecken. Sie können unterstützende Hüllen aus Gummimaterial oder elastische Bandagen sein. Auf jeden Fall müssen sie aus einem Teil bestehen und falls Bandagen verwendet werden, dürfen diese nicht länger als 1 m sein.

10.PFLASTER

a. Zwei Schichten aus Gips, Verband oder Pflaster darf nur auf den Daumen getragen werden, ohne die offizielle Erlaubnis der Kampfrichter oder sonstiger AWPC Offizieller einzuholen. Keine Pflaster oder Verbände dürfen als Riemen verwendet werden, um den Wettkämpfer bei der Übungsausführung zu unterstützen.

b. Mit der Erlaubnis und unter Aufsicht der Kampfrichter des zuständigen AWPC Wettkampffunktionärs und des offiziellen Arztes oder zuständigen Mediziners, darf der Wettkämpfer Pflaster, Verbände, Bandagen oder Hansa-Plast für Muskelverletzungen am Körper verwenden. Mit ähnlichem Verbandsmaterial können auch Verletzungen an der Handfläche versorgt werden, diese dürfen sich aber keinesfalls um den Handrücken erstrecken.

11.ALLGEMEINES

a. Die Verwendung von Öl, Fett oder anderer Schmiermittel am Körper, Anzug oder sonstiger persönlicher Ausrüstung des Athleten, ist verboten. Einreibemittel zwecks therapeutischer Maßnahmen sind erlaubt, diese dürfen jedoch während der Versuche auf der Bühne nicht sichtbar sein. Puder, Kreide, Talk, Harz und Magnesium- Carbonat sind gestattet. Die Verwendung von Sprays ist nur am Körper des Athleten gestattet.

b. Auf den Ausrüstungsgegenständen der Wettkampfbühne darf kein Magnesium, Sprays oder sonstige Mittel absichtlich aufgetragen werden.

c. Der Heberanzug und die persönliche Ausrüstung des Athleten sollen sauber, ordentlich und allgemein akzeptabel sein. Sollten diese Bestimmungen nicht erfüllt werden, so liegt es im Ermessen des Hauptkampfrichters, dem Athleten ein Fortsetzen des Wettbewerbs zu untersagen.

d. Übermäßige Aufputsch - Techniken (z.B. schimpfen, schlagen...) sollen nach Ermessen des Kampfrichters limitiert werden.